 Der Studierende erhält im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Ausbildungsvertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geregelt. Im Ausbildungsvertrag wird zudem festgelegt, wer die Studiengebühren (monatlich 515,- Euro) übernimmt.
Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung: - Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine Ausbildungsvergütung.
- Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet aber keine oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung.
- Der Studierende trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine Ausbildungsvergütung.
- Im Multi-Praxis-Modell schließt der Studierende den Ausbildungsvertrag mit der Berufsakademie und trägt die Studiengebühren selbst. Der Praxisanteil wird in wechselnden qualifizierten Betriebspraktika absolviert, die den inhaltlichen Anforderungen und Vorgaben der Berufsakademie entsprechen. Eine Ausbildungsvergütung ist Verhandlungssache mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb. Dieses Modell ist ideal als Einstieg in ein festes Ausbildungsverhältnis oder für Studierende, die sich noch nicht an ein Unternehmen binden wollen und zuerst in verschiedene Betriebe und Branchen hineinschnuppern möchten.
- Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu arbeiten.
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